Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 233

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 unsere Urtheilskraft enthalten, und woraus a priori die Möglichkeit      
  02 ästhetischer Reflexionsurtheile, als solcher, die auf Principien a priori      
  03 gegründet sind, erhellet. Die Natur stimmt nothwendiger Weise nicht      
  04 blos in Ansehung ihrer transscendentalen Gesetze mit unserem Verstande,      
  05 sondern auch in ihren empirischen Gesetzen mit der Urtheilskraft und      
  06 ihrem Vermögen der Darstellung derselben in einer empirischen Auffassung      
  07 ihrer Formen durch die Einbildungskraft, zusammen und das      
  08 zwar blos zum Behuf der Erfahrung, und da läßt sich die formale Zweckmäßigkeit      
  09 derselben in Ansehung der letzteren Einstimmung (mit der      
  10 Urtheilskraft) als nothwendig noch darthun. Allein nun soll sie, als      
  11 Object einer teleologischen Beurtheilung, auch mit der Vernunft,      
  12 nach dem Begriffe, den sie sich von einem Zwecke macht, als ihrer Caussalität      
  13 nach übereinstimmend gedacht werden; das ist mehr, als der Urtheilskraft      
  14 allein zugemutet werden kann, welche zwar für die Form der Anschauung,      
  15 aber nicht für die Begriffe der Erzeugung der Dinge eigene      
  16 Principien a priori enthalten kann. Der Begrif eines realen Naturzwecks      
  17 liegt also gänzlich über dem Felde der Urtheilskraft hinaus,      
  18 wenn sie für sich allein genommen wird, und da sie als eine abgesonderte      
  19 Erkenntnißkraft nur zwey Vermögen, Einbildungskraft und Verstand,      
  20 in einer Vorstellung vor allem Begriffe im Verhältniß betrachtet und      
  21 dadurch subjective Zweckmäßigkeit des Gegenstandes für die Erkenntnißvermögen      
  22 in der Auffassung desselben (durch die Einbildungskraft)      
  23 wahrnimmt, so wird sie in der teleologischen Zweckmäßigkeit der Dinge,      
  24 als Naturzwecke, die nur durch Begriffe vorgestellt werden kann, den      
  25 Verstand mit der Vernunft (die zur Erfahrung überhaupt nicht nothwendig      
  26 ist) in Verhältnis setzen müssen, um Dinge als Naturzwecke vorstellig      
  27 zu machen.      
           
  28 Die ästhetische Beurtheilung der Naturformen konnte, ohne einen      
  29 Begrif vom Gegenstande zum Grunde zu legen, in der bloßen empirischen      
  30 Auffassung der Anschauung gewisse vorkommende Gegenstände der Natur      
  31 zweckmäßig finden, nämlich blos in Beziehung auf die subjectiven Bedingungen      
  32 der Urtheilskraft. Die ästhetische Beurtheilung erforderte      
  33 also keinen Begrif vom Objecte und brachte auch keinen hervor: daher      
  34 sie diese auch nicht für Naturzwecke, in einem objectiven Urtheile,      
  35 sondern nur als zweckmäßig für die Vorstellungskraft, in subjectiver      
  36 Beziehung, erklärte, welche Zweckmäßigkeit der Formen man die figürliche      
           
    04 Ansehung g.Z. am Rande.      
    08 Kein Komma vor: und (mit Buek).      
    11 Kein Komma vor: auch      
    15 der Dinge g.Z. am Rande (Kant).      
    30 gewisser      
    31-32 Bedingung      
           
           
     

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