Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 134

   
         
 

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  01 Das Volk hat kein Recht zu Feindseeligkeiten gegen den Oberherrn    
  02 weil dieser das Volk selbst vorstellt Jemandes Unterthan ist der kein    
  03 Zwangsrecht gegen ihn hat u. daher seinen Befehlen gehorcht.    
         
  04 Weil aller Zwang eines Bürgers über den andern nur vermittelst    
  05 dessen gegen den kein Zwang gilt den Oberherrn ausgeübt werden kan    
  06 der Minister aber derjenige ist durch welchen die Beschwerde (gravamen)    
  07 an den Oberherrn gebracht werden kann so kann auch gegen diesen kein    
  08 Zwangsrecht ausgeübt werden denn er müßte sich dazu selbst als Mittel    
  09 verstehen gezwungen zu werden. - Alle Regierungsarten sind nur    
  10 Formen der Darstellung einer Idee.    
         
  11 Ob das Können was aus dem Sollen folgt den Regenten oder das    
  12 Volk angehe.    
         
         
  13 Wieder Hobbes u. seinen Machiavellism daß das Volk gar kein    
  14 Recht habe.    
         
  15 Aus dem Willen des Souveräns selbst muß die Reform hervorgehen.    
  16 Dieser ist aber in Facto nicht der Vereinigte Volkswille sondern der soll    
  17 allmälig herauskommen - Schriften müssen das Oberhaupt wie das    
  18 Volk in Stand setzen das Ungerechte einzusehen. - Verheimlichung.    
         
  19 Zuerst muß doch der allgemeine Volkswille ohne Unterschied der    
  20 Person zum Grunde gelegt werden um aus demselben die qvalification    
  21 zum Bürger abzuleiten. Dazu würden Weiber Kinder Taglöhner etc.    
  22 stimmen weil sie nicht unabhängig gnug sind um zu leben wenn sie sich    
  23 den öffentlichen Geschäften widmen sollten.    
         
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Zweite Seite

   
         
  25 Was ist Metaphysik? Philosophie des Übersinnlichen d. i. desjenigen    
  26 was in keiner Erfahrung gegeben werden kan. Dahin gehört auch das    
  27 Recht. - Gott als Grund der Natur Freyheit die Basis moralischer    
  28 Gesetze Unsterblichkeit da Gott als Urheber der moralischen Gesetze ihnen    
  29 in der Natur ihren correspondirenden Effekt giebt. - III. Was gilt etc. Im    
  30 Völkerrecht als einem weltbürgerlichen Gemeinen Wesen    
         
  31 Aus Rechtsbegriffen als Principien a priori müssen die Principien    
  32 der Staatsverfassung abgeleitet werden u. das ist Theorie. - Daß etwas    
  33 darum Recht sey weil es bis jetzt als das einzige Mittel den Zweck zu    
         
     

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