Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 169

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 und nicht gänzlich leer seyn soll so kan er nicht anders gedacht werden    
  02 als ein foedus pacificum oder pacis welches vom Friedensvertrag    
  03 (pactum pacis) der nur die Beylegung eines einzigen Krieges bedeutet    
  04 dadurch daß er alle abzuhalten in Gesellschaft tritt unterschieden ist.    
         
  05 Die Ordnung der Natur will daß vor dem Recht die Gewalt und der    
  06 Zwang vorhergehe denn ohne diesen würden Menschen selbst nicht    
  07 einmal dahin gebracht werden können sich zum Gesetzgeben zu vereinigen.    
  08 - Aber die Ordnung der Vernunft will daß nachher das Gesetz    
  09 die Freyheit regulire und in Formen bringe.    
         
  10 Allein bey dem Begriffe eines Völkerrechts als eines Rechts zum    
  11 Kriege läßt sich eigentlich gar nichts denken (weil es ein Recht seyn soll    
  12 nicht nach allgemeingültigen äußeren Gesetzen der Freyheit sondern nach    
  13 einseitigen Maximen der Gewalt was Rechtens ist zu bestimmen es    
  14 müßte denn so verstanden werden daß Menschen die so gesinnet sind ganz    
  15 recht geschieht wenn sie sich unter einander aufreiben und den ewigen    
  16 Frieden in dem weiten Grabe finden das alle Gräuel der Gewaltthätigkeit    
  17 sammt ihren Urhebern zugleich verschlingt. - Für Staaten im Verhältnisse    
  18 gegen einander giebt es nach der Vernunft keine andere Art    
  19 aus dem gesetzlosen Zustande der lauter Krieg enthält heraus zu kommen    
  20 als daß sie ebenso wie einzelne Menschen ihre wilde (gesetzlose) Freyheit    
  21 aufgeben und sich gleichfalls öffentlichen Zwangsgesetzen unterwerfen    
  22 und so einen freylich immer wachsenden Völkerstaat (civitas gentium)    
  23 der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde bilden. Da sie aber von    
  24 dieser Idee nicht blos durch die Schwierigkeit der Ausführung sondern    
  25 durch die ihr entgegengesetzte feindseelige Idee eines vermeynten Völkerrechts    
  26 als eines Rechts ohne öffentliche gesetzliche Verfassung zu seyn und    
  27 eigenmächtig über das was unter ihnen recht sein soll zu entscheiden abgehalten    
  28 werden so kann freylich (was in thesi ganz richtig war in hypothesi    
  29 aber unausführbar ist) statt der positiven Idee einer Weltrepublik nur    
  30 das negative Surrogat eines blos den Krieg um sich abwehrenden Bundes    
  31 der bösartigen immer mit Ausbruch drohenden Neigung zu demselben    
  32 ein Gegengewicht setzen (furor impius intus - fremit horridus ore    
  33 cruento. Virgil.) was doch sich zu einer reinen Republik bilden kann die    
  34 ihrer Natur nach zum ewigen Frieden geneigt ist so kann dieses einen    
  35 Mittelpunkt abgeben für andere Staaten selbst die welche jene Form noch    
  36 nicht völlig angenommen haben um sich der Friedensabsicht anzuschließen.    
         
         
     

[ Seite 168 ] [ Seite 170 ] [ Inhaltsverzeichnis ]