Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 278

   
         
 

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  01 und Dein zum Grunde gelegt wird und das äußere Recht eines Andern    
  02 gegen mich ist ein Zwang dem ich nach Gesetzen der Freyheit unterworfen    
  03 bin.    
         
  04 Daß unter Menschen die im äußeren Verhältnis ihrer Willkühr stehen    
  05 ein Recht seyn müsse (und zwar ein öffentliches) d. i. daß sie wollen    
  06 müssen es solle ein solches seyn und man also diesen Willen bey ihnen    
  07 voraussetzen kann liegt im Begriffe des Menschen als einer Person gegen    
  08 die meine Freyheit eingeschränkt ist und der ich die ihrige sicher stellen    
  09 muß. - Aber darum ist jene Vereinigung der Willkühr nicht eben immer    
  10 wirklich. Das Mein und Dein ist bis zu Gründung dieser Vereinigung    
  11 also nur provisorisch aber doch inneren Rechtgesetzen unterworfen nämlich    
  12 die Freyheit des rechtlichen Besitzes auf die Bedingung einzuschränken    
  13 daß sie jene Vereinigung möglich machen.    
         
         
  14 An einem Gegenstande meiner Willkühr (so fern ein Anderer    
  15 ihn durch seine verändert) kann ich nur lädirt werden wenn ich ihn    
  16 besitze (so daß er mich in meiner Freyheit verändern muß) Also kann    
  17 ich nicht an einem Acker den ich nicht Inhabe noch in der Handlung die    
  18 ein anderer noch nicht prästirt hat noch in dem Kinde was mein haus    
  19 verläßt lädirt werden wenn der rechtliche Besitz vom physischen    
  20 abhinge und nicht umgekehrt. Wir müssen also die physische Bedingung    
  21 des rechtlichen Besitzes nur als den Schematism des letzteren ansehen der    
  22 zwar dem Subject nöthig ist aber objectiv auch ohne das besteht.    
         
         
  23 Ein Recht haben heißt etwas äußeres zu haben in dessen Gebrauch    
  24 zu hindern kein öffentliches allgemeines Gesetz (nach Freyheitsprincipien)    
  25 möglich ist.    
         
  26 Also hat jeder ein Recht einen Boden als erster Besitzer zu haben:    
  27 denn das Gegentheil zum Gesetz gemacht würde die Freyheit als positives    
  28 Vermögen aufheben - Es kommt nur darauf an wie viel Boden    
         
         
  29 Daß ein jeder Gegenstand der Willkühr außer mir erwerblich seyn    
  30 müsse ist ein identischer Satz denn er wäre sonst nicht ein Gegenstand    
  31 der Willkühr oder die Freyheit würde sich selbst von ihrem Gebrauch    
  32 allgemein ausschließen welches sich wiederspricht. - Aber wie viel ich    
  33 erwerben könne bleibt dadurch unbestimmt denn wenn ich alles zusammen    
  34 erwerben könnte würde meine Freyheit anderer ihre nicht einschränken    
  35 sondern aufheben. Ich kann nur auf eine einzige Art erwerben folglich    
         
     

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