Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 296

   
         
 

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  01 Synthetischer Grundsatz der Willkühr eines jeden daß durch    
  02 dieselbe einer den andern dahin einschränke daß nicht der Gebrauch des    
  03 Brauchbaren dadurch nach allgemeinen Gesetzen aufgehoben werde.    
         
  04 Wie ist eine sich über den Selbstbesitz erweiternde Willkühr (da    
  05 doch der Freyheit unmittelbar keine Eintrag geschieht e. g. im Besitz    
  06 einer Sache mit Ausschließung anderer oder eines andern Versprechens    
  07 als Besitz der Willkühr anderer) möglich?    
         
  08 Wenn wir Zeit und Raum weglassen, so bleibt noch ein Verhältnis    
  09 der Willkühr zu einander (unmittelbar oder vermittelst der Sachen)    
  10 nach Gesetzen der Freyheit übrig; denn dadurch kann zuerst ein Verhältnis    
  11 der Willkühr eines jeden zur Willkühr anderer gedacht werden    
  12 dieses Verhältnis aber kan nicht erkannt werden ohne unter Voraussetzung    
  13 einer Anschauung worin es physisch gegeben werden kan d. i. in    
  14 Raum u. Zeit. Also Kräfte nach Gesetzen der Freyheit äußerlich unter    
  15 und gegeneinander ausgeübt. - Betrachte ich diese Handlung blos nach    
  16 Gesetzen der Freyheit so kan kein andrer als analytischer Wiederstreit    
  17 (der Afficirung der Personen) statt finden. Im Raum aber oder der Zeit    
  18 allein keine Afficirung der Freyheit. In beyden zusammen    
  19

Zweite Seite

   
  20 Freyheit u. Willkühr (die letztere in Raum und Zeit) giebt zuerst Principien    
  21 a priori der Erweiterung der Willkühr über die Willkühr anderer    
  22 in Ansehung des Gebrauchs brauchbarer Dinge denn da kann nach den    
  23 Bedingungen von Raum u. Zeit allererst ein Wiederstreit entspringen.    
         
         
  24 Es ist kein solches Verhältnis der Willkühr zur Willkühr anderer dadurch    
  25 sie wenn alles nach bloßen Gesetzen der Freyheit sich bestimmte    
  26 einander wiederstreiten oder bestimmen könnte in Ansehung des Besitzes    
  27 eines Objects ohne durch Vereinigung der Willkühr erstlich    
  28 potentiale (und dadurch allgemeine) oder actuale (und darum besondere)    
  29 Vereinigung Die erste bedeutet: es muß möglich seyn daß nach    
  30 meinen Grundsätzen sich meine Willkühr mit anderer ihrer über den Besitz    
  31 der Objecte vereinige; die zweyte eine solche Vereinigung muß wirklich    
  32 seyn.    
         
  33 Denn die Zusammensetzung kann niemand durch apprehension    
  34 oder Sinn erkennen sondern so fern er die Vorstellung des Zusammengesetzten    
  35 durch seine eigene Verbindung macht. Eben das ist bey dem    
  36 Verhältnisse freyer Wesen als solcher wodurch sie in Verbindung kommen    
         
     

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