Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 331

   
         
 

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  01 eine Verbindlichkeit die sie sonst nicht hätten auflegen. Aber zuerst und    
  02 primitiv kann ich es doch erwerben so fern mein eigenes Recht den a priori    
  03 vereinigten Willen blos geltend mache    
         
  04 Eigenmächtig actus proprietatis potestatis    
         
  05 Thesis. Es ist möglich einen Gegenstand der Willkühr außer sich    
  06 (praeter semet ipsum) als das Seine zu haben. Dies ist ein identischer    
  07 Satz; denn wenn etwas ein Gegenstand meiner Willkühr ist so ist es in    
  08 meiner Gewalt d. i. es ist möglich ihn als einen solchen zu besitzen folglich    
  09 auch durch seine Willkühr der Willkühr anderer nach Freyheitsgesetzen zu    
  10 wiederstehen. Alsdann aber bedeutet es nichts mehr als ein Gegenstand    
  11 der äußeren Willkühr oder die äußere Willkühr selbst ist möglich. Diese    
  12 Möglichkeit läßt sich aber nicht durch bloße Vernunft a priori erkennen    
  13 sondern ist eine bloße Categorie des Verhältnisses der Caussalität nämlich    
  14 des Gebrauchs eines Gegenstandes nach dem Gesetze der Freyheit jeden    
  15 andern der mich an demselben hindert wiederstehen zu können also des    
  16 Besitzes. Also würde der Satz heißen: Es ist möglich etwas außer mir zu    
  17 besitzen: Ob ein solcher Besitz möglich sey oder nicht ist nicht für sich selbst    
  18 (ohne Zuthuung einer anderen Bestimmung) zu erkennen. - Man kann    
  19 ihn nur apagogisch beweisen. Denn setzet es gebe zwar Gegenstände außer    
  20 mir aber keine Willkühr der sie unterworfen seyn könnten eben darum    
  21 weil sie außer mir und meinem möglichen Besitz sind so würde ich auch    
  22 äußerlich nicht durch andere vernünftige Wesen afficirt und lädirt werden    
  23 können. Es wäre also gar kein eigentliches äußeres rechtsverhältnis worin    
  24 ich stände. Also könnte auch nicht gefragt werden ob etwas im äußern    
  25 Verhältnisse Recht oder Unrecht sey. Also wird dieses in jener Frage    
  26 schon vorausgesetzt.    
         
         
  27 Gleichwie im theoretischen synthetische Rechtssätze a priori nur durch    
  28 die Categorien in Anwendung auf die Form der Sinnlichkeit möglich sind    
  29 so sind synthetische Rechtsurtheile a priori nicht anders als die zwey    
  30 erstere Bedingungen in Beziehung auf eine allgemeine zu vereinigende    
  31 Willkühr (so daß die Willkühr des einen mit der Willkühr von jedermann    
  32 in einem Gesetz zusammenstimme) möglich weil in ihr nur der Besitz der    
  33 durch die Apprehension anfangt aufbehalten wird.    
         
         
     

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