Kant: AA XXIII, V. Vorarbeiten zum Öffentlichen ... , Seite 341

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 muß also so lauten: da er alles thun darf was er will etc. das bedeutet    
  02 aber er thut niemandem Unrecht wenn er niemand Unrecht thut. Die    
  03 Freyheit sollte hier durch die Formale Bedingung der Handlungen erklärt    
  04 werden. Es ist aber eine Materielle Bedingung derselben.    
         
  05 Sie ist ein Zustand niemanden unterthan (subjectus) zu seyn außer    
  06 dem Gesetz zu welchem er selbst seine Einstimmung gegeben hat. Diese    
  07 Einwilligung aber zu einem Gesetz zu geben was alle Einwilligung des    
  08 anderen aufhebt ist ein Wiederspruch Also ist es die Befugnis seinen Zweck    
  09 sich selbst zu bestimmen (nach eigenen Zwecken und nicht schlechterdings    
  10 nach dem Zwecke anderer handeln zu müssen). Daher sind Kinder nicht    
  11 frey, nicht Gestöhrte, nicht Gewaltthätige. Daher ist die Freyheit die    
  12 Unabhängigkeit seine Glückseeligkeit nicht von dem Willen anderer als    
  13 abhängig anzuerkennen.    
         
  14 Glückseeligkeit ist die Zufriedenheit mit seinem ganzen (gegenwärtigen    
  15 und künftigen) Zustande. Das Bewustseyn der Erfüllung seines    
  16 ganzen Wunsches (wozu auch das Moralische gerechnet wird denn so    
  17 fern es gelingt ist man glücklich obzwar aus dieser Glückseeligkeit der Bewegungsgrund    
  18 zur Moralität nicht hergenommen werden kann). Die    
  19 äußere Freyheit ist die Unabhängigkeit des Menschen von der Willkühr    
  20 Anderer nicht nach ihren sondern dadurch zugleich nach seinen eigenen    
  21 Zwecken handeln zu dürfen d. i. nicht blos als Mittel zu irgend einem    
  22 Zweck des Andern dienen zu dürfen (genöthigt werden zu können).    
         
         
  23 Antinomie der constitution in politischer und Religionsverfassung.    
  24 Antinomie 1. Thesis Eine von einem Volk einmal angenommene Verfassung    
  25 muß bey den Nachkommen immer dieselbe bleiben und also    
  26 anerben. 2) Antithesis sie soll nicht anerben sondern muß jedesmal als    
  27 neuer geschlossener Verein betrachtet werden und das Volk ist beständig    
  28 als constituirend anzusehen. Nicht aristocratische oder privilegirte    
  29 Anerbung, nicht Secten=Anerbung nicht Geistliche Güter Anerbung.    
  30 Das Volk ist immer frey und die Einzelnen sind an seine Decrete gebunden.    
  31 Nicht durch Aufruhr.    
         
         
  32 Von der Verwandschaft des Geschmaks mit der Moralität. Sowohl    
  33 in conversation oder der mechanischen Kunst oder der Natur.    
         
         
     

[ Seite 340 ] [ Seite 342 ] [ Inhaltsverzeichnis ]