Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 379

   
         
 

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  01 stimulos afficirt (obgleich nicht determinirt) wird ist kein arbitrium brutum    
  02 aber auch nicht purum sondern arbitrium impurum dergleichen die    
  03 menschliche ist.    
         
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LBl E 5 R II 12-17

   
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Erste Seite

   
         
  06 Alle Pflichten enthalten eine unbedingte Nöthigung der freyen    
  07 Willkühr durch die Idee einer sich zur allgemeinen Gesetzgebung qvalificirenden    
  08 Maxime. Der Bestimmungsgrund der Willkühr macht nun    
  09 entweder die Handlung oder die Maxime nach einer gewissen Regel zu    
  10 handeln schlechterdings (objectiv) nothwendig. Die erste Nöthigung enthält    
  11 das Princip: handle so als ob deine Maxime einer allgemeinen    
  12 Gesetzgebung zum Grunde gelegt werden sollte. Die zweyte Nöthigung    
  13 sagt: Mache es dir zur Maxime so zu handeln als ob du durch dieselbe    
  14 allgemein gesetzgebend wärest doch unter der Bedingung, daß du in dieser    
  15 Gesetzgebung mit dir selbst zusammenstimmend seyn kannst.    
         
  16 Die Lehre der ersteren Pflichten ist die Rechtslehre die der zweyten    
  17 die Tugendlehre; Jene pflichtmäßiger (guter) Handlungen die zweyte    
  18 guter Maximen (Gesinnungen) d. i. subjectiver Grundsätze gesetzmäßig zu    
  19 handeln. Bey der erstern Art von Pflicht sieht man nicht darauf ob das    
  20 princip der Gesetzgebung selbst die Triebfeder im Subject abgebe oder    
  21 nicht wenn nur die Handlung ihm gemäs geschieht. Bey der zweyten    
  22 aber wird hierauf als Bedingung der Pflichtbefolgung gesehen. - In    
  23 jenem ist es die Legalität in diesem die Moralität der Handlung welche    
  24 in dem Pflichtgesetze gefordert wird. (Pflichtbeobachtung als factum oder    
  25 diese aus der Achtung vor der Pflicht als principium.)    
         
  26 Die Lehre der erstern Pflicht ist Rechtslehre die zweyte Tugendlehre    
  27 gute Handlungen (der Willkühr) und guter Wille.    
         
  28 Wo nicht aufs Innere der Gesinnung gesehen werden darf diese    
  29 also nicht gefordert wird da sind die Handlungen nach einem gewissen    
  30 Princip welches also auch einer äußern Gesetzgebung fähig ist blos    
  31 äußere Handlungen nämlich solche die sich auf Wesen außer uns beziehen    
  32 gegen die man Pflicht haben kann d. i. auf äußere Personen.    
         
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Zweite Seite

   
         
  34 Es giebt aber noch einen anderen Gesichtspunkt aus dem die    
  35 Eintheilung der Pflichten gemacht werden kann nämlich so fern sie entweder    
  36 nach ihrem Gegenstande (der Materie der Willkühr) oder blos    
         
     

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