Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 391

   
         
 

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  01 Wenn also die Befugnis über Gegenstände nach Willkühr zu verfügen    
  02 das Recht überhaupt heißt so wird die über seine eigene Person durch    
  03 das Recht der Menschheit in uns selbst eingeschränkt seyn welchem wir    
  04 keinen Abbruch thun dürfen und dessen Hochachtung nicht zur Tugendlehre    
  05 sondern zur Rechtslehre als bloße Einschränkende Bedingung gehört.    
         
  06 Die Tugendlehre hat aber außer daß sie aus Achtung für Pflicht    
  07 überhaupt pflichtmäßig zu handeln lehrt noch besondere Pflichten d. i.    
  08 sie gebietet eine Maxime der Handlungen die nicht durch Gesetze bestimmt    
  09 werden können weil sie nicht auf der Form der Gesetzmäßigkeit allein    
  10 beruhen, sondern dadurch der Willkühr (dem Willen) ein Zwek als Materie    
  11 d. i. Object zur Pflicht gemacht wird; dieser kan nun in uns oder    
  12 außer uns seyn. In uns kan kein Zweck uns zur Pflicht gemacht werden,    
  13 als das was Mittel ist zu Zwecken wozu es Pflicht ist zusammen zu stimmen,    
  14 (eigene Vollkommenheit) außer uns aber Glükseelichkeit.    
         
         
  15 Wenn eine Pflicht Verbindlichkeit wozu ist so ist der Imperativ    
  16 unbedingt daß aber eine Handlung Pflicht sey d. i. die Verbindlichkeit    
  17 ist entweder unbedingt oder bedingt: die erste unter dem Princip der    
  18 Freyheit die zweyte dem der Zweke mit beyden zusammen zu stimmen    
  19 in Ansehung der Form oder der Materie der Willkühr.    
         
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Dritte Seite

   
         
  21 Dieses giebt nun besondere nämlich Tugendpflichten. Das Princip derselben    
  22 kan nun eigentlich nicht Gesetz heißen; denn es gebietet nicht Handlungen    
  23 deren Maxime allgemein gesetzgebend seyn kann sondern läßt    
  24 sie unbestimmt gebietet dagegen die Maxime einer gewissen Art Handlungen.    
  25 Diese sind nicht auf der formalen Bedingung aller Pflichten    
  26 (als welche allein nothwendig ist) nämlich der Freyheit nach allgemeinen    
  27 Gesetzen allein gegründet. Also kan ihr Princip nur im Allgemeinen    
  28 nicht praecise die Handlungen bestimmen und die Nöthigung die in jeder    
  29 Pflicht angetroffen werden muß geht nur die Denkungsart (Maxime)    
  30 an dabey der Willkühr ein Spielraum überlassen bleibt wenn sie nur    
  31 nicht die Denkungsart und das Princip derselben specifisch verändert.    
  32 Eine solche Maxime die nichts in Ansehung der Handlungen (der Art und    
  33 dem Grade nach) bestimmt ist eine Maxime der Zweke und zwar als    
  34 Pflichtmaxime solcher Zweke die sich vorzusetzen an sich selbst Pflicht    
  35 ist folglich nicht eigene Glükseeligkeit. Also Tauglichkeit seiner Person    
         
     

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