Kant: AA IV, Prolegomena zu einer jeden ... , Seite 296

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 sind, gar nicht entschieden werden könnte. Was nicht ein      
  02 Gegenstand der Erfahrung sein kann, dessen Erkenntniß wäre hyperphysisch,      
  03 und mit dergleichen haben wir hier gar nicht zu thun, sondern mit der      
  04 Naturerkenntniß, deren Realität durch Erfahrung bestätigt werden kann,      
  05 ob sie gleich a priori möglich ist und vor aller Erfahrung hervorgeht.      
           
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§ 17.
     
           
  07 Das Formale der Natur in dieser engern Bedeutung ist also die      
  08 Gesetzmäßigkeit aller Gegenstände der Erfahrung und, sofern sie a priori      
  09 erkannt wird, die nothwendige Gesetzmäßigkeit derselben. Es ist aber      
  10 eben dargethan: daß die Gesetze der Natur an Gegenständen, so fern sie      
  11 nicht in Beziehung auf mögliche Erfahrung, sondern als Dinge an sich      
  12 selbst betrachtet werden, niemals a priori können erkannt werden. Wir      
  13 haben es aber hier auch nicht mit Dingen an sich selbst (dieser ihre Eigenschaften      
  14 lassen wir dahin gestellt sein), sondern blos mit Dingen als      
  15 Gegenständen einer möglichen Erfahrung zu thun, und der Inbegriff derselben      
  16 ist es eigentlich, was wir hier Natur nennen. Und nun frage ich,      
  17 ob, wenn von der Möglichkeit einer Naturerkenntniß a priori die Rede ist,      
  18 es besser sei, die Aufgabe so einzurichten: wie ist die nothwendige Gesetzmäßigkeit      
  19 der Dinge als Gegenstände der Erfahrung, oder: wie ist die      
  20 nothwendige Gesetzmäßigkeit der Erfahrung selbst in Ansehung aller      
  21 ihrer Gegenstände überhaupt a priori zu erkennen möglich?      
           
  22 Beim Lichte besehen, wird die Auflösung der Frage, sie mag auf die      
  23 eine oder die andre Art vorgestellt sein, in Ansehung der reinen Naturerkenntniß      
  24 (die eigentlich den Punkt der Quästion ausmacht) ganz und gar      
  25 auf einerlei hinauslaufen. Denn die subjectiven Gesetze, unter denen      
  26 allein eine Erfahrungserkenntniß von Dingen möglich ist, gelten auch von      
  27 diesen Dingen als Gegenständen einer möglichen Erfahrung (freilich aber      
  28 nicht von ihnen als Dingen an sich selbst, dergleichen aber hier auch in      
  29 keine Betrachtung kommen). Es ist gänzlich einerlei, ob ich sage: ohne      
  30 das Gesetz, daß, wenn eine Begebenheit wahrgenommen wird, sie jederzeit      
  31 auf etwas, was vorhergeht, bezogen werde, worauf sie nach einer allgemeinen      
  32 Regel folgt, kann niemals ein Wahrnehmungsurtheil für Erfahrung      
  33 gelten; oder ob ich mich so Ausdrücke: alles, wovon die Erfahrung      
  34 lehrt, daß es geschieht, muß eine Ursache haben.      
           
     

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