Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 206

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 ist alles, was gefällt, eben hierin, daß es gefällt, angenehm (und nach den      
  02 verschiedenen Graden oder auch Verhältnissen zu andern angenehmen Empfindungen      
  03 anmuthig, lieblich, ergötzend, erfreulich u. s. w.).      
  04 Wird aber das eingeräumt, so sind Eindrücke der Sinne, welche die Neigung,      
  05 oder Grundsätze der Vernunft, welche den Willen, oder bloße reflectirte      
  06 Formen der Anschauung, welche die Urtheilskraft bestimmen, was die      
  07 Wirkung auf das Gefühl der Lust betrifft, gänzlich einerlei. Denn diese      
  08 wäre die Annehmlichkeit in der Empfindung seines Zustandes, und da doch      
  09 endlich alle Bearbeitung unserer Vermögen aufs Praktische ausgehen und      
  10 sich darin als in ihrem Ziele vereinigen muß, so könnte man ihnen keine      
  11 andere Schätzung der Dinge und ihres Werths zumuthen, als die in dem      
  12 Vergnügen besteht, welches sie versprechen. Auf die Art, wie sie dazu gelangen,      
  13 kommt es am Ende gar nicht an; und da die Wahl der Mittel      
  14 hierin allein einen Unterschied machen kann, so könnten Menschen einander      
  15 wohl der Thorheit und des Unverstandes, niemals aber der Niederträchtigkeit      
  16 und Bosheit beschuldigen: weil sie doch alle, ein jeder nach      
  17 seiner Art die Sachen zu sehen, nach einem Ziele laufen, welches für jedermann      
  18 das Vergnügen ist.      
           
  19 Wenn eine Bestimmung des Gefühls der Lust oder Unlust Empfindung      
  20 genannt wird, so bedeutet dieser Ausdruck etwas ganz anderes, als      
  21 wenn ich die Vorstellung einer Sache (durch Sinne, als eine zum Erkenntnißvermögen      
  22 gehörige Receptivität) Empfindung nenne. Denn im letztern      
  23 Falle wird die Vorstellung auf das Object, im erstern aber lediglich auf      
  24 das Subject bezogen und dient zu gar keinem Erkenntnisse, auch nicht zu      
  25 demjenigen, wodurch sich das Subject selbst erkennt.      
           
  26 Wir verstehen aber in der obigen Erklärung unter dem Worte Empfindung      
  27 eine objective Vorstellung der Sinne; und um nicht immer Gefahr      
  28 zu laufen, mißgedeutet zu werden, wollen wir das, was jederzeit blos      
  29 subjectiv bleiben muß und schlechterdings keine Vorstellung eines Gegenstandes      
  30 ausmachen kann, mit dem sonst üblichen Namen des Gefühls      
  31 benennen. Die grüne Farbe der Wiesen gehört zur objectiven Empfindung,      
  32 als Wahrnehmung eines Gegenstandes des Sinnes; die Annehmlichkeit      
  33 derselben aber zur subjectiven Empfindung, wodurch kein Gegenstand      
  34 vorgestellt wird: d. i. zum Gefühl, wodurch der Gegenstand als Object      
  35 des Wohlgefallens (welches kein Erkenntniß desselben ist) betrachtet      
  36 wird.      
           
  37 Daß nun mein Urtheil über einen Gegenstand, wodurch ich ihn für      
           
     

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