Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 311

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01
Des
     
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öffentlichen Rechts
     
           
  03

Erster Abschnitt.

     
  04

Das Staatsrecht.

     
           
  05
§ 43.
     
           
  06 Der Inbegriff der Gesetze, die einer allgemeinen Bekanntmachung      
  07 bedürfen, um einen rechtlichen Zustand hervorzubringen, ist das öffentliche      
  08 Recht. - Dieses ist also ein System von Gesetzen für ein Volk, d. i.      
  09 eine Menge von Menschen, oder für eine Menge von Völkern, die, im wechselseitigen      
  10 Einflusse gegen einander stehend, des rechtlichen Zustandes      
  11 unter einem sie vereinigenden Willen, einer Verfassung ( constitutio ),      
  12 bedürfen, um dessen, was Rechtens ist, theilhaftig zu werden. - Dieser      
  13 Zustand der Einzelnen im Volke in Verhältniß untereinander heißt der      
  14 bürgerliche ( status civilis ) und das Ganze derselben in Beziehung auf      
  15 seine eigene Glieder der Staat ( civitas ), welcher seiner Form wegen, als      
  16 verbunden durch das gemeinsame Interesse Aller, im rechtlichen Zustande      
  17 zu sein, das gemeine Wesen ( res publica latius sic dicta ) genannt      
  18 wird, in Verhältniß aber auf andere Völker eine Macht ( potentia )      
  19 schlechthin heißt (daher das Wort Potentaten), was sich auch wegen      
  20 (anmaßlich) angeerbter Vereinigung ein Stammvolk ( gens ) nennt und so      
  21 unter dem allgemeinen Begriffe des öffentlichen Rechts nicht bloß das      
  22 Staats=, sondern auch ein Völkerrecht ( ius gentium ) zu denken Anla      
  23 giebt: welches dann, weil der Erdboden eine nicht gränzenlose, sondern sich      
  24 selbst schließende Fläche ist, beides zusammen zu der Idee eines Völkerstaatsrechts      
  25 ( ius gentium ) oder des Weltbürgerrechts ( ius cosmopoliticum )      
  26 unumgänglich hinleitet: so daß, wenn unter diesen drei möglichen      
  27 Formen des rechtlichen Zustandes es nur einer an dem die äußere      
  28 Freiheit durch Gesetze einschränkenden Princip fehlt, das Gebäude aller      
  29 übrigen unvermeidlich untergraben werden und endlich einstürzen muß.      
           
           
     

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