Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 474

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Manieren des Verkehrs mit geäußerten Verbindlichkeiten, dadurch      
  02 man zugleich Andere verbindet, die also doch zur Tugendgesinnung hinwirken,      
  03 indem sie die Tugend wenigstens beliebt machen.      
           
  04 Es frägt sich aber hiebei: ob man auch mit Lasterhaften Umgang      
  05 pflegen dürfe. Die Zusammenkunft mit ihnen kann man nicht vermeiden,      
  06 man müßte denn sonst aus der Welt gehen; und selbst unser Urtheil über      
  07 sie ist nicht competent. - Wo aber das Laster ein Skandal, d. i. ein öffentlich      
  08 gegebenes Beispiel der Verachtung strenger Pflichtgesetze, ist, mithin      
  09 Ehrlosigkeit bei sich führt: da muß, wenn gleich das Landesgesetz es nicht      
  10 bestraft, der Umgang, der bis dahin statt fand, abgebrochen, oder so viel      
  11 möglich gemieden werden: weil die fernere Fortsetzung desselben die Tugend      
  12 um alle Ehre bringt und sie für jeden zu Kauf stellt, der reich genug      
  13 ist, um den Schmarotzer durch die Vergnügungen der Üppigkeit zu bestechen.      
           
           
     

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