Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 264

     
           
 

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  01 ist uns unbegreiflich, weil wir die Natur nur als allgemeine Gesetzmaßigkeit      
  02 und nicht als ein Ganzes erkennen. )      
           
  03 Alle Dinge (g und Begebenheiten ) stehen unter einer allgemeinen und      
  04 besonderen Vorsehung; aber nicht alles, was geschieht, geschieht durch eine      
  05 besondere Vorsehung, dazu gantz besondere und auf einzelne Fälle gerichtete      
  06 Anordnung zu suchen wäre**. Denn nicht alles, was mit dem Zweke      
  07 Gottes stimmt, ist sein Zwek und enthelt nicht immer den Bewegungsgrund      
  08 seiner Anordnung. providentia legislatoria oder generalis ist von der      
  09 providentia decretoria oder speciali zu unterscheiden. Die actus einer      
  10 providentia specialis sind gehören nicht zur ordentlichen, sondern ausserordentlichen      
  11 providentz und sind von der directione speciali nur dadurch      
  12 unterschieden, daß jene schon in der Schopfung als eingeschlossen gedacht      
  13 werden. Der Gottliche ratschluß ist ein actus und geht aufs gantze, und      
  14 von der Idee desselben müssen alle besondere Einrichtungen abgeleitet      
  15 werden: er wird nicht aus theilen zusammen gesetzt, da würde ein aggregat      
  16 der Zweke und kein System entspringen.      
           
  17 M 394:      
  18 Die providentia specialis ist jederzeit ein Wunder (miraculum praestabilitum)      
  19 und kan nur als ein solches eingeräumt werden. Das hat      
  20 die providentia generalis Gottes besonderes an sich, daß hier nicht das      
  21 Wohl des einzelnen der Kunst im Gantzen aufgeopfert wird. Es kan sich      
  22 keine einzelne Begebenheit zutragen, die nicht auch zum Besten des Gantzen      
  23 gehöret; alle Begebenheiten geschehen so, als ob sie durch göttliche besondere      
  24 Vorsehung prästabilirt wären. Davon ist die Ursache, daß selbst      
  25 die moglichkeit der Dinge auf der abhängigkeit ihrer wesen von der hochsten      
  26 Weisheit beruht und die theile im Gantzen immer unmittelbar durch Weisheit      
  27 bestimt seyn; aber nach unserer Erklärungsart können wir dieses nicht      
  28 so ausdrüken, weil dadurch die Ableitung von allgemeinen Naturgesetzen      
  29 gehindert und ignava ratio eingeführt wird.      
           
  30 M 394e:      
  31 **(s Die (g Weisheit in ) Ergänzung des Mangels der Zwekmäßigkeit      
     

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