Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 293

   
         
 

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  01 das Recht sich von aller Cörperlichen Läsion frey zu halten. In der    
  02 obigen Definition wird das Object der Willkühr bestimmt nach den Bedingungen    
  03 unter denen sie der Freyheit angemessen ist. Man darf keinem    
  04 Menschen wieder seinen Willen so gar nicht Wohltun. Denn sonst würde    
  05 zur Freyheit auch gehören diese selber aufzugeben und seine Lebensart    
  06 der Willkühr eines andern zu überlassen. - Gleichheit deren alleinige    
  07 Bedingung die Freyheit ist ist das Recht u. zwar öffentliches Rechtsmittel.    
  08 - Also Freyheit Gleichheit und öffentliches Rechtsvermögen    
  09 d. i. Vermögen sich durch Rechtsmittel selbst zu beschützen.    
         
  10 Das provisorische Recht dauert im bürgerlichen Zustande in seinen    
  11 Folgen fort und wird in das Recht des letztern aufgenommen soweit es    
  12 der Natur des letztern nicht wiederstreitet.    
         
  13 a) Die Freyheit eines Staatsgliedes (Glied ist das was nicht blos    
  14 Werkzeug eines lebenden Wesens ist sondern selbst Leben hat) er muß    
  15 können Gesetzgeber seyn und ist es in potentia die Gleichheit besteht    
  16 darinn daß er sich dahin erheben kann (denn darin besteht eben ein Staat    
  17 daß Menschen sich nach allgemeinen Gesetzen der Freyheit in ein Ganzes    
  18 vereinigen) b) die Gleichheit als Staatsunterthan (da muß es keinen    
  19 gnädigen Herrn als blos den Souverain geben) c) die Selbständigkeit als    
  20 Staatsbürger (da ein jeder selbst gesetzgebend zugleich dem Gesetz unterthan    
  21 ist). NB. der Souverain ist entweder das Volk oder repräsentirt es.    
         
         
  22 Reines Vernunftprincip des Besitzes des Mein und Dein. - Wenn    
  23 etwas außer mir mein oder dein seyn soll so muß es als Subsumtion    
  24 unter diesem Princip in meinem Besitz seyn können. - Der erste Besitz ist    
  25 einseitig aber die Subsumtion unter die sinnliche Bedingung des ersteren    
  26 nämlich etwas in seiner Gewalt zu haben setzt Doppelsinnigkeit voraus    
         
  27 1. Analytisches Princip der Möglichkeit des Mein und Dein an    
  28 äußern Gegenständen überhaupt (weil wir sonst res nullius usus machen    
  29 würden).    
         
  30 2. Synthetisches Princip der Möglichkeit des Mein u. Dein an    
  31 Gegenständen der Erfahrung - Es ist da ein Unterschied des Besitzes    
  32 u. ich kann doch nur lädirt werden so fern ich im Besitz bin. - Es ist aber    
  33 von Natur kein rechtlicher Zustand. Inzwischen sollte er seyn unter    
         
     

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