Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 294

   
         
 

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  01 äußern Gesetzen. In Beziehung auf diese Idee als Princip der Möglichkeit    
  02 des Mein u. Dein in der Erfahrung kan jemand als im intellectuellen    
  03 Besitze betrachtet werden.    
         
         
  04 Es ist möglich daß äußere blos rechtlich zu besitzen - aber nur durch    
  05 synthetische Einheit der Willkühr nach äußern Gesetzen.    
         
         
  06 1. Analytisches Princip. Es ist rechtlich möglich etwas außer mir    
  07 als das Meine zu haben. Denn setzet das Gegentheil so würde entweder    
  08 der Besitz eines äußern Objects der Willkühr physisch oder der Gebrauch    
  09 desselben nach Gesetzen der Freyheit practisch unmöglich seyn. Das    
  10 erstere wiederspricht aber dem Begriffe daß es ein Object meiner Willkühr    
  11 ist folglich was zum möglichen Gebrauche in meiner Gewalt steht das    
  12 zweyte der Freyheit des Gebrauchs eines jeden brauchbaren Gegenstandes    
  13 so fern dieser nicht allein auf Bedingungen der Einstimmung    
  14 mit der Willkühr von jedermann nach einem möglichen allgemeinen    
  15 Gesetze eingeschränkt sondern aller Gebrauch des Brauchbaren aufgehoben    
  16 wird. Also ist ein Princip nach welchem ein äußerer Gegenstand    
  17 der Willkühr nicht das äußere Seine von irgend jemand seyn könnte    
  18 rechtlich unmöglich und ein jeder solcher Gegenstand muß das äußere    
  19 Sein von irgend jemand seyn können.    
         
  20 Anmerkung. Daß irgend ein Object meiner Willkühr außer mir    
  21 unter keinen einschränkenden Bedingungen der Freyheit mein seyn    
  22 könne zu behaupten würde so viel seyn als daß entweder ein äußeres    
  23 Object meiner Willkühr von mir gar nicht oder nicht als das Meine d. i.    
  24 mit ausschließung anderer solle gebraucht werden dürfen. Der erste Satz    
  25 würde alles außer mir in res obiective nullius verwandeln (weil das was    
  26 mir gilt auch andern gilt): der zweyte würde der Willkühr eines jeden    
  27 im Gebrauch eines Gegenstandes die Willkühr jedes Andern entgegensetzen    
  28 und so sie eben so wohl durch ein freyheitsprincip die Willkühr    
  29 ihrer Freyheit so wie im ersten die Willkühr ihrer Objecte berauben.    
         
  30 Daß dieses Princip analytisch im Begriffe des Verhältnisses der    
  31 freyen Willkühr überhaupt zu äußern Objecten liege ist aus dem allgemeinen    
  32 Vernunftbegriffe des Rechts in diesem Verhältniß wenn es    
         
     

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